AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der HAGET CHEMIE GMBH Luisenburgstr. 2, 94086 St. Salvator und dem KUNDEN (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt) im Hinblick auf den Vertrieb der von der HAGET Chemie GmbH angebotenen Dienstleistungen und Produkten gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Leistung
    1. Die HAGET Chemie GmbH bietet Lohnabfüllung und Lohnverpackung (z.B. in Aluverbundbeutel, Arbeits- und Kombipack, Dosen, Kanister, Kartuschen, Spritzen, Tuben, PET-Flaschen) von chemischen Stoffen an (im Folgenden kurz „Dienstleistung“ oder „Dienstleistungen“ genannt).
    2. Die Leistung der HAGET Chemie GmbH umfasst ausdrücklich keinerlei wie auch immer geartete Prüfung, Bewertung oder Analyse hinsichtlich der Zulässigkeit, Beschaffenheit und/oder Zusammensetzung der abzufüllenden chemischen Stoffe. Für die Verträglichkeit der chemischen Stoffe mit dem jeweiligen Gebinde (z.B. die Abdichtung der Verschlüsse) übernimmt die HAGET Chemie GmbH vor diesem Hintergrund keinerlei Haftung. Der Kunde stellt die HAGET Chemie GmbH insoweit von jeglicher Haftung frei.
  3. Vertragsschluss
    1. Grundsätzlich stellt die Darstellung der Dienstleistungen durch die HAGET Chemie GmbH stets ein unverbindliches Angebot dar. Alle Angebote sind daher als freibleibend zu betrachten, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
    2. Sofern eine Bestellung durch den Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die HAGET Chemie GmbH diese innerhalb von zwei Wochen annehmen oder dem Angebot durch Übersendung oder Ausführung der Dienstleistungen nachkommen.
    3. Die Annahme der Bestellung geschieht unter Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit sowie der Belieferung der HAGET Chemie GmbH durch Zulieferer.
    4. Eigenschaften, Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien werden, soweit einschlägig, gesondert schriftlich vereinbart.
  4. Preise
    1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, gelten die Preise von der HAGET Chemie GmbH ab Werk zzgl. Verpackung und Lieferung an den Kunden sowie zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Kosten der Verpackung sowie der Lieferung werden gesondert in Rechnung gestellt.
    2. Die Zahlung des Kaufpreises hat auf das angegebene Konto von der HAGET Chemie GmbH zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
    3. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  5. Zurückbehaltungsrechte
    Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Lieferung und Lieferzeit
    1. Soweit sie dem Kunden zumutbar sind, sind Teillieferungen zulässig.
    2. Eine Lieferung ist innerhalb Deutschlands möglich, bei Übernahme der Lieferkosten auch in andere EU-Länder oder die Schweiz.
    3. Der Beginn der seitens der HAGET Chemie GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden (insbesondere Unterlagen, erforderliche Genehmigungen und Freigaben, z.B. von Plänen, etc.) voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn die HAGET Chemie GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
    4. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  7. Gefahrübergang bei Lieferung
    1. Die Gefahr geht bei – auch frachtfreier – Lieferung auf den Kunden über, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch sowie Kosten des Kunden wird die Lieferung von der HAGET Chemie GmbH gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
    2. Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Kunden über.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Die HAGET Chemie GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der HAGET Chemie GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die HAGET Chemie GmbH auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der HAGET Chemie GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
    2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an die HAGET Chemie GmbH in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf.
  9. Sachmängel
    Für Sachmängel haftet die HAGET Chemie GmbH wie folgt:
    1. Alle Leistungen sind nach Wahl der HAGET Chemie GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, soweit und sofern die Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Die Teile oder Leistungen sind hierfür an den Sitz der HAGET Chemie GmbH zu senden.
    2. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht:
      – bei Vorsatz,
      – bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie
      – bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristenbleiben unberührt.
    3. Mängelrügendes Kunden haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
    4. BeiMängelansprüchen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückbehaltenwerden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängelnstehen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seineMängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist dieHAGET Chemie GmbH berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Kundenersetzt zu verlangen.
    5. Der HAGETChemie GmbH ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zugewähren.
    6. Schlägtdie Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaigerSchadensersatzansprüche gem. diesen Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oderdie Vergütung mindern.
    7. Mängelansprüchebestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbartenBeschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, beinatürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolgefehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsseentstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kundenoder von Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese unddie daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
    8. Ansprüchedes Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichenAufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen,weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als dieNiederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringungentspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    9. Schadensersatzansprüchedes Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht beiarglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einerBeschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungder HAGET Chemie GmbH. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden istmit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere alsin dieser Ziff. 9.geregelten Ansprüchedes Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
    10. Für Dienstleistungen und Produkte, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden aufRechnung der HAGET Chemie GmbH gekauft werden, übernimmt die HAGET Chemie GmbHkeine Haftung.
  10. Sonstige Schadensersatzansprüche
    Soweit nicht anderweitig in diesen Bedingungen geregelt,sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und ausunerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
    a. Dies giltnicht, soweit wie folgt gehaftet wird:
         i. nachdem Produkthaftungsgesetz,
         ii. beiVorsatz,
         iii. bei groberFahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitendenAngestellten,
         iv. beiArglist,
         v. beiNichteinhaltung einer übernommenen Garantie,
         vi. wegen derschuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder
         vii. wegen derschuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

    Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicherVertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schadenbegrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.

    b. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    c. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für jegliche Produkte vom Kunden, die bei der HAGET Chemie GmbH eingelagert werden.

  11. Datenschutz, Geheimhaltung
    1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die HAGET Chemie GmbH personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
  12. Allgemeine Bestimmungen
    1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
    2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der HAGET Chemie GmbH. Die HAGET Chemie GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
    3. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesem Vertrag findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Stand: Februar 2020